Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass der Zahnarzt keinen Behandlungsfehler begeht und damit auch nicht haften muss, wenn er tierisches Material - üblicherweise aus Rinderknochen - in den Kiefer einbaut. Er muss darüber den Patienten auch nicht aufklären, weil es eben keine Behandlungsalternativen sind. Sondern er nimmt halt Material A oder Material B. - Länge 22 sec.
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