Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft sagt: Trotz Ausgangs- oder Kontakteinschränkungen ist der Gang zum Anwalt immer möglich.
O-Ton: Die Polizei darf die Betroffenen nicht fragen, warum sie denn zum Anwalt müssen. Auch dürfen die Behörden dann in der Kanzlei anrufen und fragen, ob derjenige, der gerade kontrolliert wird, tatsächlich Mandant ist oder nicht. Zur anwaltlichen Verschwiegenheit gehört nicht nur der Inhalt des Mandats, sondern schon allein der Umstand, ob überhaupt ein Mandat vorliegt oder nicht. - Länge 25 sec.
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