Ärzte müssen Patienten über die möglichen Komplikationen einer Operation aufklären. Die Beschreibung von Risikohäufigkeiten muss dabei nicht unbedingt den Häufigkeitsdefinitionen in Medikamentenbeipackzetteln entsprechen. In dem Fall war ein Mann bei Glatteis gestürzt, sein Armbruch war nicht entsprechend verheilt. Dann kam es zum Prozess:
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ein Arzthaftungsprozess kann sich in zwei Punkten lohnen. Entweder kann ich einen Behandlungsfehler nachweisen. Oder ich kann nachweisen, ich bin nicht richtig aufgeklärt worden. Und genau darum geht es hier. Der Patient hatte ein Formblatt bekommen. Da stand drin: Es kann zu vereinzelten Komplikationen bei der Operation kommen. Der Sachverständige im Prozess sagte: So etwas kommt in 20 Prozent aller Operationen an Gelenken vor. Da hat das Gericht gesagt: Vereinzelt, heißt nicht harmlos. Dann ist die Angabe richtig. Vereinzelt heißt bis 20 Prozent. - Länge 32 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.