Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das kommt immer auf den Einzelfall an. Also: Die Anzahl der Betrugsfälle. 22. Die Begehung der Tat über einen längeren Zeitraum. Die Höhe der Schadenssumme etc. Und eine Prognoseentscheidung für künftiges Verhalten war jetzt auch nicht so gut, weil sie ja über einen längeren Zeitraum den Betrug fortgeführt hat – und deshalb konnte ihr zu Recht die Zulassung als Ärztin untersagt werden. - Länge 22 sec.
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