Normalerweise haften Kinder unter zehn Jahren im Straßenverkehr nicht. Aber: Es gibt eben auch hier Ausnahmen. Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass ein achtjähriges Kind Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen muss. Sie war eine geübte Radlerin - und fuhr unaufmerksam und drehte sich während der Fahrt um. Eine Frau musste ihr ausweichen und verletzte sich dabei schwer. Sie bekam in zweiter Instanz 6.000 Euro Schmerzensgeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Landgericht hatte die Klage der Fußgängerin noch abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat gesagt: Nee, nee, das müssen wir hier anders einordnen. Also: Es wurden verklagt das Kind und die Eltern. Die Eltern haften nicht für sich selbst, weil sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten. Sie gingen ja in Sicht- und Rufweite hinter dem fahrradfahrenden Kind her. Aber das Kind musste haften, obwohl es acht Jahre alt war. - Länge 25 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.