O-Ton: Wer haftet - Taxifahrer oder Fahrgast bei Unfall wegen Türöffnung?
Einen schwierigen Fall hatte das Oberlandesgericht in Köln zu entscheiden. Wer muss den Schaden bezahlen - der Taxifahrer oder sein Fahrgast? Der Taxikunde hatte nämlich die Tür unvorsichtig geöffnet. Der Schaden nach diesem Unfall: rund 10.000 Euro. Wer muss dies nun bezahlen? Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das OLG Köln hat jetzt die Meinung vertreten, dass der Taxifahrer einen Erwachsenen, der ja weiß, was er macht, nicht daraufhin weisen muss, wenn er aussteigt, sich vergewissern muss, dass kein Hindernis da ist. Also, dass kein Auto kommt, kein Radfahrer oder kein Fußgänger. - Länge 22 sec.
Das Landgericht Köln hatte dem Taxifahrer noch die Hälfte des Schadens aufgebrummt. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.