Wer sein Auto, beispielsweise nach einem Unfall in der Werkstatt reparieren lässt, findet auf der Rechnung auch Kosten für Desinfektionsmaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Müssen diese Kosten vom Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherung ersetzt werden? Ja, denn das so genannte Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers, entschied das Amtsgericht Coburg. Allerdings gibt es da auch andere Entscheidungen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wir erwarten ein Urteil des BGH, eigentlich noch in diesem Jahr. Weil eben die Amtsgerichte unterschiedlich entscheiden, aber die überwiegende Anzahl der Amtsgerichte spricht die Corona-Massnahmen zu. - Länge 15 sec.
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