O-Ton: Wann ist nach einem Unfall eine andere Werkstatt zumutbar?
Versicherungen suchen gern nach einer günstigste Werkstatt - nach einem Verkehrsunfall müssen die Geschädigten entsprechende Angebote annehmen. Aber: Was ist in dem Fall zumutbar? Wie weit und wie lange müssen Autofahrer unterwegs sein, um ihren Wagen reparieren zu lassen?
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Versicherer verweisen gern auf andere Werkstätten, weil die preiswerter sind als markengebundene Werkstätten. Und dann gibt es das Kriterium der Zumutbarkeit. Muss man das annehmen, dass man woanders hinfährt als in die markengebundene Werkstatt? Es gibt jetzt eine Entscheidung des Amtsgerichts München - und die sagen: Man kann nicht nur auf die Kilometerzahl abstellen, 20 Kilometer sind zumutbar, sondern man muss auch schauen, wie lange braucht der Geschädigte, um die Werkstatt zu erreichen. - Länge 30 sec.
Die Fahrzeit mit Bussen und Bahnen betrug in diesem Fall zwischen 26 und 40 Minuten und die Rückfahrt war kaum möglich. Im Zweifelsfall berät dazu auch ein Anwalt.
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