Fahrerlehrer ohne Fahrschulerlaubnis sind abhängig beschäftigt – egal, wie viele eigene Fahrzeuge sie besitzen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft erklärt die Entscheidung:
O-Ton: Selbstständig ist man, wenn man ein unternehmerisches Risiko trägt. Es kann anders sein, wenn berufsrechtliche Regelung etwas anderes vorsehen. Beispielsweise bei Fahrlehrern. Da habe ich vielleicht eine Fahrlehrerlaubnis, aber keine Fahrschulerlaubnis. Und ohne Fahrschulerlaubnis kann ich auch nicht selbstständig tätig sein, egal, wie viele eigene Fahrzeuge ich einsetze. Wenn ich dann für andere Fahrschulen arbeite, bin ich trotzdem abhängig beschäftigt und nicht selbstständig.