O-Ton: Vorfahrtrecht erstreckt sich auf gesamte Straßenbreite
Egal, ob man ein Auto, ein Motorrad oder ein Fahrrad lenkt: Gilt an einer Kreuzung rechts vor links, bezieht sich das auf die gesamte Straßenbreite. Will jemand von links kommend nach rechts einbiegen, muss er die gesamte Straßenbreite einsehen können, entschied das Landgericht Hechingen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: „Rechts vor links“ ist ja nun ein ganz starker Grundsatz und wenn Sie die Vorfahrt nicht haben, dann müssen Sie sich so verhalten, dass jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Und dann müssen Sie ganz langsam in die Kreuzung einfahren. Und wenn der Vorfahrtsberechtigte in dem Moment, in dem Sie einbiegen, auf der anderen Straßenspur ist, dann müssen Sie auch da eine Kollision vermeiden. - Länge 20 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.