Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es kommt drauf an, was drinsteht. Aber ein Testament muss nicht immer mit Testament überschrieben sein. Es kann auch mit Vollmacht überschrieben sein, wenn drin steht: Du bekommst das Konto1 und Du darfst das Konto auflösen und den Betrag dann behalten. Dann wirkt das wie ein Testament, wenn die anderen Voraussetzungen stimmen. Diese wären beispielsweise, dass die Vollmacht dann auch handschriftlich geschrieben und unterschrieben wurde. - Länge 27 sec.
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