Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man darf nicht vergessen, dass hier eine sexuelle Belästigung vorliegt und vor allen Dingen eine besonders schwere, wie der Richter dann auch später festgestellt hat. Im Übrigen hat er acht Monate gekriegt, die dann zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Die Frau hat dann darunter auch später erheblich gelitten. Sie mag zum Beispiel nicht, wenn jemand hinter ihr steht. Sie hat Probleme in einer Gruppe. Und der Griff war sehr fest und schmerzhaft, deshalb ist es keine einfach e sexuelle Belästigung, sondern eine schwere. - Länge 30 sec.
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