Wenn der Autohändler einen Re-Import verschweigt, dann ist noch keine arglistige Täuschung. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. In dem Fall hatte eine Frau einen gebrauchten Porsche von einem privaten Verkäufer gekauft. Als sie später erfuhr, dass der Wagen ein Re-Import war, wollte sie den Kaufvertrag anfechten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Anfechtung abgelehnt, weil keine arglistige Täuschung des Verkäufers vorlag. Der Verkäufer hätte nicht offen legen müssen, dass es sich um einen Re-Import handelt. Die Frau hat auch nicht gefragt ausdrücklich: Ist das ein Re-Import? Wenn das gewesen wäre, und der Verkäufer hätte dann wahrheitswidrig geantwortet, dann wäre das natürlich eine Grund für eine Anfechtung gewesen. Aber allein die Tatsache, dass es sich um einen Re-Import handelt, berechtigt nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages. - Länge 30 sec.
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