Goslar/Berlin (DAV). Moderne Fahrzeuge sind vernetzte Fahrzeuge. Es werden eine Vielzahl von Daten gesammelt. Die Datensammlung geht so weit, dass sogar Daten darüber gesammelt werden, welche Radiosender wann und wie lange oder welche Musik-CDs gehört werden. Auch wird erfasst, wann und wie lange welche Telefongespräche geführt wurden. Daraus lassen sich auch ganze Nutzungsprofile über den Fahrer erstellen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sieht die Gefahr, dass Nutzungs- und Mobilitätsprofile der Fahrer:innen gläsern werden. Die Hoheit der gesammelten Daten solle beim Fahrzeugeigentümer sein.
„Das Sammeln von Daten in modernen Fahrzeugen geschieht uferlos. Es werden ganze Nutzungsprofile erstellt, denn auch Daten über Nutzer und deren Fahrstil und Fahrziel werden gesammelt. Der Fahrer bzw. der Eigentümer des PKW sollte gesetzlich abgesichert werden und volle Datentransparenz erhalten. Des Weiteren fordern wir, dass die Fahrer bzw. Eigentümer die volle Hoheit über die gesammelten Daten haben“, erläutert Rechtanwalt Andreas Krämer, von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Dazu gehöre auch die Freiheit zu entscheiden, an wen diese Daten zu welchen Zwecken weitergegeben werden dürfen.
„Auf all diese Datenerfassung und Weitergabe haben Fahrer bzw. Fahrzeugbesitzer keinen Einfluss“, warnt der Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main. Zudem würden die Daten auch nicht an freie Werkstätten im Rahmen des Diagnosezugangs zur Verfügung gestellt, was eine Reparatur erheblich einschränkt.
Zuletzt gelangen auch bei schweren Unfällen die Daten in die Hände der Ermittlungsbehörden, die auf diese Weise auch zu Informationen gelangen, die nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun haben. Durch die Möglichkeit der Akteneinsicht erlangen dann unzählige Beteiligte, wie etwa Versicherungen, Krankenkasse oder andere Unfallbeteiligte, ebenfalls von diesen Daten Kenntnis. „Wir müssen daher die Hoheit über diese riesigen Datenmengen den Betroffenen zurückgeben“, fordert Krämer.