Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn ein Auto parkt und ein anderer parkt ein – in dem Moment, wo der andere einparken will, werden Türen geöffnet, um Personen aussteigen zu lassen – dann haftet derjenige, der parkt. In dem Fall sogar mit 80 Prozent für den entstandenen Schaden. - Länge 19 sec.
Mehr Information dazu unter verkehrsrecht.de.