Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder vom Amt bekommen. Diesen Anspruch gibt es auch, wenn das Kind länger als ein halbes Jahr im Ausland zur Schule geht. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Fall eines 17jährigen. Der Junge war für zehn Monate in Großbritannien und wohnte dort bei Gasteltern.