Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:
O-Ton: Ein Unfallopfer hat ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, weil es sich nicht auf das Gutachten der Versicherung verlassen wollte. Das ist auch zulässig, denn teilweise differieren die Gutachten, die die Versicherung in Auftrag gibt, deutlich von denen, die der Privatmann in Auftrag gibt. Der Verursacher muss Gutachten bezahlen, es sei denn, das Unfallopfer hätte erkennen können, dass das Gutachten hier weit überzogene Forderungen aufstellt. - Länge 24 sec.
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