Manchmal kann es ausreichen, dass man seinen Unfallgegner bzw. sein Auto nur beschreiben kann. Firmenaufschrift, Logo oder Webadresse können ausreichend sein, um seine Ansprüche durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. In dem Fall waren drei Lkws einer italienischen Spedition zur fraglichen Zeit in Deutschland unterwegs. Wer am Steuer saß, ist offen. Das Unfallopfer jedoch wurde lebensgefährlich verletzt und ist seither pflegebedürftig.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, sagt: Auch ohne genaue Daten muss die Spedition zahlen.
O-Ton: Das ist unerheblich, weil Sie als Unfallopfer können ja nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, weil sich der Verursacher weigert, an der Aufklärung des Falles mitzuarbeiten. Also, wenn Sie nachweisen, es muss einer von Euren drei Lkws gewesen sein, liebe Spedition. Ihr seid also der Halter, nennt mir bitte den Fahrer. Und die Spedition weigert sich, dann können Sie Ihren Schadensersatzanspruch dennoch durchsetzen. - Länge 24 sec.
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