In der Justiz gibt es Begriffe, die oft auf Unverständnis stoßen. Haushaltsführungsschaden ist so ein Wort, dass nicht jeder kennt – aber wenn man seinen Haushalt wegen einer Unfallverletzung nicht mehr selbst managen kann, hat man Anspruch auf Hilfe. Das Oberlandesgericht Jena entschied: Auch wenn die Abrechnung nur fiktiv erfolgt, besteht dieser Anspruch.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es ist möglich, dass Sie Leute einstellen, die die Arbeiten, die Sie sonst selbst im Haushalt erledigen, übernehmen. Das Oberlandesgericht Jena hat aber jetzt entschieden, dass auch dann, wenn Sie gar niemanden einstellen und keine Kosten haben, sondern fiktiv sagen: Ich hätte ja jemanden einstellen können und das hätte soundsoviel gekostet – Sie diese Kosten als Haushaltsführungsschaden geltend machen können. - Länge 23 sec.
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