Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Der Geschädigte darf sich als Laie darauf verlassen, dass das Sachverständigengutachten korrekt ist. Und wenn dann die Werkstatt auf Grundlage des Sachverständigengutachtens repariert, dann muss die Versicherung bezahlen. Und wenn dann die Versicherung meint, die Werkstatt habe überhöhte Kosten angesetzt, dann muss die Versicherung versuchen, von der Werkstatt das Geld zu bekommen. Aber nicht vom Geschädigten. - Länge 30 sec.
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