O-Ton: Unfallfahrzeug muss in die Lackiererei
Wird ein Unfallfahrzeug repariert, muss es regelmäßig auch lackiert werden. Da die wenigsten Markenwerkstätten über eine eigene Lackiererei verfügen, müssen die Fahrzeuge dorthin gebracht werden. Diese so genannten Verbringungskosten muss der Unfallverursacher übernehmen - und oft will das die Versicherung nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: In der Masse der Fälle ist das für die Kfz-Haftpflichtversicherer dann doch interessant. Es wird halt immer wieder von Seiten der Versicherungswirtschaft versucht, kleinere Schadenspositionen zu streichen in der Hoffnung, dass man die nicht geltend macht. Und dann sind die 80 Euro mal 100 oder 200tausend schon ein bisschen mehr. - Länge 23 sec.
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