Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie mit Fahrrad oder Pedelec auf einem Zebrastreifen fahren – also, Sie sitzen auf den Geräten – dann haben Sie nicht die Vorrechte, die ein Fußgänge genießt. D.h., Sie sind dann ein Fahrzeug und müssen die Vorfahrtsregeln beachten. Anders ist es, wenn Sie Fahrrad oder Pedelec über einen Zebrastreifen schieben. Dann muss das Auto anhalten. - Länge 21 sec
Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.