Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten Autos vorbeifährt, ist bei einer Türkollision mitschuldig. So entschied das Amtsgericht Frankenthal.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es kam, wie es so häufig kommt, zu einer Verteilung. Zwei Drittel muss derjenige tragen, der die Tür geöffnet hat. Weil er hat eine hohe Sorgfaltspflicht, er muss nach hinten schauen - kommt wirklich kein Auto? Kann ich jetzt ohne Gefahr aussteigen? Aber auch derjenige, der ohne genügenden Seitenabstand an einem Pkw vorbei fährt, hat auch einen Teil des Schadens zu tragen - das war ein Drittel in diesem Fall. - Länge 25 sec.
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