O-Ton: Unfall einer Radlerin auf altem Streugut – wer haftet?
Regelmäßig bleibt vom dem Streugut auch ein Rest als „Rollbelag“. Was ist, wenn man darauf stürzt und das auch noch Ende März? Kann man Schadensersatz verlangen? Nein, so das Oberlandesgericht Schleswig.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein über die Begründung des Gerichts:
O-Ton: Der Splitt sorgt nämlich dafür, dass bei erneutem Schneefall, erneuter Glätte die Gefahr des Rutschen gemildert wird. Deshalb darf der erst einmal liegen bleiben. Zum 24. März haben sie gesagt: Auch Ende März kann es noch zu Frost kommen. also durchaus sinnvoll. Kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht. Kein Schadensersatz. - Länge 20 sec.
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