Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Fußgänger, der von seiner linken Seite auf die Fahrbahn tritt und es kommt zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, der trägt 80 Prozent des Schadens. Begründung ist, dass er nicht hat die erforderliche Sorgfaltspflicht walten lassen, als er die Straße überquert hat. Denn er hätte sich vergewissern müssen, dass kein Auto in dem Moment auf der Straße fährt. - Länge 21 sec.
Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.