„Rechts vor links“ gilt fast überall – aber nicht auf engen seitlichen Spuren auf Baumarktparkplätzen. Dementsprechend müssen Fahrer defensiv fahren und sich mit dem anderen Fahrer verständigen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Schaden wird bei einem Unfall geteilt. Auf fast allen großen Parkplätzen gilt die StVO, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Aber in den Seitenstraßen, sage ich mal, da gilt die StVO nicht. Da gilt also nicht „rechts vor links“, sondern alle, die sich dort bewegen – die ausparken wollen, die Parkplätze suchen – müssen das Gebot der Rücksichtnahme beachten. Sie müssen mit dem anderem Blickkontakt aufnehmen, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Das ist im Grunde Paragraph 1 – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. - Länge 25 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.