Wenn Tierärzten kein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, muss man auch ihr Honorar bezahlen, wenn die Tiere verstorben sind. So entschied das Amtsgericht Hannover. In dem Fall wollte die Eigentümerin zweier Chinchillas bei ihren Lieblingen eine Zahnsanierung vornehmen lassen. Doch das misslang - ein Tier verstarb in Narkose, das andere danach. Die Eigentümerin wollte das Tierarzt-Honorar nicht bezahlen, die Richter sagten aber klipp und klar: Sie muss zahlen!
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Die Frau musste die 450 Euro bezahlen. Sowohl die Narkose als auch die Röntgenaufnahme als auch die Zahnsanierung sind nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt, das hat ein Tierarztgutachter festgestellt. Außerdem ist ein Tier erst nach dem Aufwachen verstorben, das heißt nicht unbedingt, dass die Narkose in totalem Zusammenhang mit dem Tod steht. Der Anspruch auf Arzthonorar bleibt bestehen. - Länge 28 sec
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