Wie wehrt man sich? Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de.
O-Ton: Man muss schnell handeln. Sobald man das weiß, sollte man handeln. Man kann nämlich dann im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung seine Unterlassungsansprüche geltend machen.Weil je länger ich warte, wird es durch die Form der Weiterverbreitung immer schwieriger, das Ding aus dem Netz zu holen. Und ich habe einen Unterlassungsanspruch und verstößt jemand dagegen, gibt es eine Ordnungsstrafe. Die kann im schlimmsten Fall bis zu 250.000 Euro sein. - Länge 24 sec.
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