So genannte „Begegnungszonen“ sind Straßen, auf denen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer gemeinsam unterwegs sind. Das erfordert besondere Rücksicht, um dann aber nicht die Unfallgefahr zu erhöhen, kommen Geschwindigkeitsbegrenzungen – auch für Radfahrer – in Betracht. Dies ist auch zulässig. Selbst dann, wenn es in den Vorjahren nicht zu einer besonderen Zahl von Unfällen mit Fahrradbeteiligung gekommen ist.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: In Berlin hat die Verwaltung gesagt, zehn Stundenkilometer ist das Tempolimit für Fahrradfahrer. Das wollte ein Radfahrer nicht akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat aber entschieden, dass es rechtmäßig ist, auch für Fahrradfahrer in einer Begegnungszone ein Tempolimit zu verhängen. - Länge 20 sec.
Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de.