Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie nicht mehr zum TÜV wollen, dann müssen Sie Ihr Auto stilllegen und abmelden. Denn wer kann schon kontrollieren, wenn Sie behaupten, ich fahre mit dem Auto nicht mehr und es ist nur noch angemeldet. Also auch ein Auto, das nur im Garten steht, muss zum TÜV. - Länge 14 sec
Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de.