Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit einer Faustregel:
O-Ton: Wenn alle eingeladen sind, alle dabei sind, der Betrieb bezahlt die Kosten, die Chefs sind anwesend, dann gilt das als Betriebsfeier und dann gilt auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Fehlt eines dieser Kriterien, dann wird es schwierig, das nachzuweisen. Es gibt Entscheidungen, die sagen: Wenn der Chef gegangen ist und die Kolleginnen und Kollegen hocken noch zusammen, dann ist das ein privater Charakter in gemütlicher Runde. Dann hat das nichts mehr mit der betrieblichen Feier zu tun und dann endet auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Und dann liegt kein Arbeitsunfall vor. - Länge 32 sec.
Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.