Wer mit seinem Fahrrad auf dem unbefestigten Seitenstreifen eines asphaltierten Wirtschaftswegs stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Mögliche Gefahren des 10 cm tiefer liegenden Seitenstreifens sind erkennbar und damit auch beherrschbar. Die Gemeinde muss nicht davor warnen, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Wirtschaftsweg ist ein Behelfsweg und kein Fahrradweg. Wenn Sie ausweichen und stürzen, dann haben Sie keinen Anspruch. Insbesondere, wenn erkennbar war, dass der Seitenstreifen 10 cm tiefer liegt als der Wirtschaftsweg. Sie hätten ja auch absteigen können, warten und dann den Gegenverkehr vorbei fahren lassen können. - Länge 22 sec.
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