Natürlich darf der Chef Bewerber für eine Stelle nach Verurteilungen oder laufenden Verfahren fragen. Aber: Er darf nur zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren fragen, die für den Arbeitsplatz relevant sein könnten. Das Arbeitsgericht Bonn entschied im Fall eines Lageristen, der wegen Raub eine Haftstrafe bekam: Der Ausbildungsvertrag bleibt, obwohl der Chef vorher nach etwaigen Ermittlungen gefragt hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung des Gerichts:
O-Ton: Es hat gesagt, der hat bei der Einstellung nur pauschal abgefragt. Und dies ist nicht zulässig. Er hätte sagen müssen: Liegen gegen Sie laufende Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen vor? Im Bereich von Vermögensdelikten, also Diebstahl oder ähnlichem? Die pauschale Frage war genau so unzulässig wie „sind Sie eigentlich schwanger“? - Länge 27 sec
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