Stolperfalle Sitzgruppe in der Klinik - kein Schmerzensgeld
Als Besucher im Krankenhaus muss man auf abgestellte Gegenstände wie Rollstühle oder Geräte achten. Dazu zählen auch Sitzgelegenheiten für Wartende. Wer darüber stolpert und sich verletzt, kann nicht mit Schadensersatz rechnen.