O-Ton: Städte und Gemeinden müssen Gehwege kontrollieren
Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass niemand gefährdet wird, der Fußwege und Straßen benutzt. Stürzt man dennoch über eine Unebenheit, haftet die Stadt aber nicht automatisch. Die Kontrollpflicht besteht nicht täglich. Kann die Gemeinde darlegen, dass sie den Gehweg in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichend kontrolliert hat, haftet sie nicht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
O-Ton: Eine Frau stürzte auf dem Marktplatz über einen 4 bis 5 cm herausragenden Pflasterstein. Sie brach sich dabei den linken Oberarmknochen mehrfach und verlangte 20.000 Euro Schadensersatz von der Stadt. Der Schadensersatz wurde nicht gewährt, weil die Stadt ihrer Kontrollpflicht nachgekommen ist. Sie konnte nachweisen, dass sie in regelmäßigen Abständen einmal in der Woche das Pflaster kontrolliert. - Länge 20 sec.
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