In der Not braucht man zuweilen einen Schlüsseldienst. Deren Dienste kosten aber am Wochenende, spätabends oder in der Nacht viel Geld. Meist zahlt man den hohen Betrag dann in der gefühlten Zwangslage. Kann man einen Teil des Geldes wegen Wucher später zurückverlangen? Das Amtsgericht München sah dies nicht so und wies die Klage eines Mannes gegen einen Schlüsseldienst auf Rückerstattung eines Großteils der gezahlten Kosten ab.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der zuständige Richter am Amtsgericht München hat gesagt: also Zwangslage lag nicht vor. Erstens warst du zu Hause, dann hast du Telefon und Internetverbindung gehabt und hättest auch noch einen anderen Schlüsseldienst rufen können. Ihm wurde klar aufgeschlüsselt, es waren ganz transparent die Kosten und er hat den Auftrag erteilt. Zwangslage nein! Wucher – da hat das Gericht gesagt: Naja in dem Fall nicht, das war schon alles transparent und er war bereit, das zu bezahlen. - Länge 30 sec.
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