Wenn der Chef ein freiwilliges Impfangebot für den Grippeschutz unterbreitet , bekommt man bei etwaigen gesundheitliche Folgen Keine Entschädigung. Es liegt also kein „Arbeitsunfall“ vor, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Ähnlich dürfte es bei freiwilligen Impfangeboten gegen Corona sein.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Eine Grippeschutzimpfung gehört nicht zu den beruflichen Pflichten. Es war ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Deshalb – wenn man daraufhin erkrankt – liegt kein Arbeitsunfall vor. Man steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern ganz normal seiner Krankenversicherung. Ähnlich würde es sich verhalten bei einer Corona-Impfung. Wenn es aber eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gäbe, könnte das anders zu bewerten sein. Und dann könnte danach auch ein Arbeitsunfall bei Nachwirkungen vorliegen. - Länge 30 sec.