Üblicherweise gilt beim Überholen von Fahrrädern ein Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m. Und wenn zwei Radfahrer kollidieren? Dann werden Schmerzensgeld und Schadenersatz fällig, in dem allein 3.500 euro Schmerzensgeld, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 27. September 2021 (AZ: 2 U 121/21). Auch bei weniger Abstand kann der Überholende vom anderen Radfahrer eine Entschädigung verlangen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Normalerweise gilt ja beim Überholen - auch eines Rades - 1,5 bis 2 m Sicherheitsabstand. Die Frage war: Gilt dies auch, wenn Fahrräder sich überholen? Und da hat das Gericht gesagt - es kommt darauf an. Auf dem normalen Fahrradweg würde es dazu führen, dass man als Radfahrer gar nicht mehr überholen könnte. Also, der Sicherheitsabstand kann unterschritten werden, wenn Fahrräder Fahrräder überholen. - Länge 22 sec.
Den ganzen Fall gibt es unter verkehrsrecht.de