O-Ton: Es gilt: Ganz oder gar nichts. Entweder erbt man alles oder nichts. Aber dann, wenn man alles erbt, erbt man die Schulden. Es gibt zwar auch noch ein paar Möglichkeiten rechtlicher Art, dies zu begrenzen, dies zu begrenzen auf den Nachlass. Also, dass nur der Nachlass für die Schulden haften muss. Aber da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann seine Entscheidung auch noch einmal umkehren, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Ein solcher wäre beispielsweise, dass ich von wesentlichen Punkten gar nichts wusste. Dann kann ich von wesentlichen Punkten wieder umkehren. - Länge 30 sec.
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