Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Unterläuft dem Arzt ein Fehler und er nimmt eine Samenspende eines anderen Samenspenders, dann macht er tatsächlich einen Arztfehler. Und dann hat die Frau, wenn sie gesundheitlich beeinträchtigt ist, beispielsweise weil sie Schuldgefühle den Kindern gegenüber hat, die ja auch Vollgeschwister sein sollten und dadurch vielleicht Depressionen hat, dann hat die Frau einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Arzt. Das Gericht hat hier 7.500 Euro zugesprochen. Länge 26 sec.
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