Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben umfangreiche Schadensersatzansprüche. So etwa auch, wenn man wegen des Unfalls krankgeschrieben werden musste - es kann Betroffenen entgangener Gewinn zustehen, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Unfallopfer erlitt ein Schleudertrauma. Die Frau arbeitete bei ihrem Ehemann und der machte dann entgangenen Gewinn geltend, weil die Frau ja bei ihm nicht arbeiten konnte, so dass ihm Gewinn entgangen ist. Er hat ja einen Verlust gehabt, er musste das Gehalt weiter zahlen, obwohl sie nicht arbeitete. - Länge 20 sec
Und die Richter entschieden: Es gebe keine Zweifel an der Krankschreibung. Daher muss der Unfallgegner bzw. seine Versicherung den entgangenen Gewinn auch ersetzen.
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