Schon in ihrem eigenen Interesse müssen Radfahrer ihre Geschwindigkeit anpassen, damit sie erkennbaren Unebenheiten auf der Straße ausweichen können. so das Landgericht Köln. Die Richter verweigerten damit einem Radfahrer die Entschädigung, der über eine Bodenschwelle fuhr und stürzte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins mit dem ganzen Fall:
O-Ton: Der Betroffene fuhr mit seinem Freund ein Radrennen. Als sie in eine Ortschaft hineinfuhren, war da eine geteerte Bodenschwelle. Dort stürzte er, verletzte sich, brach sich das Schlüsselbein und verlangte fast 5.000 Euro Schmerzensgeld. aber zu Unrecht, wie das Gericht entschied. - Länge 21 sec.
Den ganzen Fall gibt es unter verkehrsrecht.de zum Nachlesen.