Nachbarn können Schäden, für die sich nicht verantwortlich sind, auf Kosten der gegnerischen Versicherung selbst reparieren und dafür die Kosten einer Fachfirma einfordern. Wie beim Verkehrsunfall auch kann man fiktiven Schadensersatz verlangen. In dem Fall war vom Nachbargrundstück aus ein Wasserschaden ausgelöst worden. Der Geschädigte reparierte selbst – und das Landgericht Oldenburg wollte nur die Hälfte der Kosten anerkennen. Erst das Oberlandesgericht entschied zugunsten der kompletten Summe.
Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Er darf wie bei einem Auto darf er den fiktiven Schaden abrechnen. Das kann er selber beheben. Das Gericht hat das ins Stammbuch geschrieben: Schädiger sollen nicht davon profitieren, wenn ein Geschädigter einen Schaden selbst beseitigt. - Länge 17 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de