Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das neu gekaufte Wohnmobil ruckelte. Das Ruckeln trat bei einem Kaltstart auf, bei Außentemperaturen zwischen 13,6 °C und 18,5 °C und einer Motordrehzahl zwischen 1.500 und 2.000 Umdrehungen. Der Käufer wollte, was man nachvollziehen kann, sein Geld zurück. Und erst hat der Verkäufer sich geweigert. Aber es lag ein Mangel vor nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg. Und so konnte der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. - Länge 27 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt für berechtigte Interessen gegenüber der Werkstatt gibt es unter verkehrsrecht.de.