Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Es gab jetzt einen Fall, der ist bis zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegangen, in dem entschieden wurde, dass die Praxis der Toilettenbezahlung in den Raststätten rechtmäßig ist. Also man hat keinen Anspruch darauf, dass man in Toiletten umsonst die Toilette benutzen darf. Es gibt kein Menschenrecht auf kostenfreie Benutzung einer Toilette in den Raststätten. Das Gericht hat dazu ausgeführt, dass es ja genug kostenfreie Toiletten in Deutschland am Autobahnrand gebe – nämlich auf den Parkplätzen. - Länge 32 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter verkehrsrecht.de.