Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Da hat das Oberlandesgericht Frankfurt gesagt, dass diese Rabatte nicht vom Schädiger mit zu ersetzen sind. Das gilt auch, wenn Sie einen Wagen über Ihren Arbeitgeber rabattiert beziehen können. Diese Rabatte sind nicht vom Schädiger zu ersetzen. - Länge 18 sec.
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