Wenn die Qualifikation im Ausland gleich oder höherwertig ist, muss sie in Deutschland anerkannt werden. So entschied das Verwaltungsgericht Freiburg/Breisgau im Fall eines Schweizer Rettungssanitäters. Er darf danach in Deutschland als Notfallsanitäter arbeiten. Zunächst sollte er dafür noch einmal die Schuldbank drücken und eine Prüfung ablegen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Entscheidend ist, wie die Qualifikation des Betroffenen ist und ob er im Ausland vielleicht noch eine entsprechende Prüfung hat und das Ausland natürlich auf dem vergleichbaren Niveau arbeitet. Also erstens muss generell der Beruf vergleichbar sein. Zweitens muss eine Eignungsprüfung im Ausland abgelegt worden sein. Und er muss, ähnlich wie in Deutschland, in dem Beruf dann auch praktisch gearbeitet haben. Und dann steht dem nichts im Wege, dass das anerkannt wird - ob das ein Rettungssanitäter ist oder sonst irgendwas. - Länge 26 sec.
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