Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Natürlich sieht das Gesetz auch eine Pflichtteilsunwürdigkeit in Extremfällen vor. Schlechtes Verhalten allein rechtfertigt nicht, jemandem den Pflichtteil zu entziehen, das ist ganz klar. Die Pflichtteilsunwürdigkeit sieht der Gesetzgeber ausdrücklich als Ausnahme vor. Aber hier war noch etwas anderes: Der Sohn hatte seinen Vater nicht ausdrücklich im Testament enterbt. - Länge 25 sec
Im Ergebnis muss die Witwe an ihren Schwiegervater den Pflichtteil zahlen. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.