Vor einem Knöllchen fürs Falschparken muss der Betroffene „angehört“ werden - meist durch einen Anhörungsbogen. Darin werden auch die Folgen des Verstoßes aufgezeigt. In diesem Fall ging es um einen Brummi, der falsch geparkt hatte. Ein knappes Vierteljahr später wurde der Kostenbescheid erlassen - gegen das Knöllchen wehrte sich der Lkw-Halter. Er behauptete, vor Erlass des Kostenbescheids nicht angehört worden zu sein - er habe kein Anhörungsbogen erhalten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Jetzt geht es darum, was die Gerichte sagen: Wann gilt der als zugegangen? Üblicherweise wird in der Akte vermerkt „rausgeschickt“. Das reicht den meisten Gerichten. Oder aber, das reicht auch, das holen wir einfach nach, diese Anhörung. Bei Gericht kann man das auch nachholen. Aber das Gericht sah dies hier anders. Erstens gab es keinen Aktenvermerk, zweitens kann das nicht nachgeholt werden - also, der wurde nicht angehört. Bussgeldbescheid rechtswidrig. Weg damit. - Länge 25 sec
Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.