Manchmal kann man das gekaufte Fahrzeug nicht direkt mitnehmen und lässt es noch beim Verkäufer - der muss dann aufpassen. Oder bei einem Diebstahl Schadensersatz zahlen. So ging es dem Verkäufer eines Oldtimer-Traktors. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig über den Fall, in dem die Versicherung für das Schmuckstück 62.500 € zahlte.
O-Ton: Dort wurde er geklaut. Der Traktor konnte auch ohne Schlüssel gestartet werden, es gab keinerlei Sicherheitsvorkehrungen. Der Traktor war weg und ein Gutachter stellte fest: Der Traktor ist ja noch viel mehr wert - nämlich rund 72.500 Euro. Und deshalb verurteilte das Gericht den Verkäufer die 10.000 Euro Differenz zwischen tatsächlichem Wert des Traktors und der Versicherungssumme zu ersetzen. - Länge 24 sec.
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